Erfolgreicher Export in die Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Zertifizierungsgesuch für einen Betrieb ausserhalb der Schweiz wird in der Regel von einem Bio Suisse lizenzierten Importeur in der Schweiz gestellt. Dies ist die ideale Grundlage dafür, dass das importierte Produkt in der Schweiz mit der Knospe vermarktet werden kann.

Prüfen ob mein Abnehmer in der Schweiz bereits ein von Bio Suisse lizenzierter Importeur ist.

Falls noch kein Importeur vorhanden ist, kann die Datenbank Importeure - lizenzierte Produkte weiterhelfen.

Auf der Bio Suisse Zulassungsliste prüfen, ob das gewünschte Produkt in der Schweiz für die Vermarktung mit der Knospe zugelassen ist bzw. ob es allfälligen Importeinschränkungen unterliegt.

Alle am Warenfluss beteiligten Betriebe ausserhalb der Schweiz verfügen über eine gültige Bio Suisse Zertifizierung bzw. diese muss vor dem Export vorliegen (siehe Merkblatt Export in die Schweiz – für Betriebe im Ausland).

Nach Bio Suisse Richtlinien zertifizierte Produkte für den Export in die Schweiz müssen auf Gebinden, Lieferscheinen und Rechnungen mit der Bezeichnung oder dem Logo „BIOSUISSE ORGANIC“ ausgezeichnet werden.

Nach Bio Suisse Richtlinien «In Umstellung» zertifizierte Produkte müssen mit dem deutlichen Hinweis «Umstellungsprodukt» versehen sein.

Weitere Informationen unter BIOSUISSE ORGANIC (BSO)

Der Import muss innert 6 Wochen nach erfolgter Lieferung in die Schweiz im elektronischen Warenflusssystem Bio Suisse Supply Chain Monitor (SCM) an Bio Suisse eingereicht werden.

Dazu müssen Exporteur und Importeur vor dem Import einen SCM-Zugang beantragen.


Im SCM wird der finanzielle Warenfluss abgebildet. Der Exporteur (=letzter finanzieller Eigentümer der Ware ausserhalb der Schweiz) erfasst die Transaktion im SCM und leitet diese zur Prüfung an den Importeur (=erster finanzieller Eigentümer der Ware in der Schweiz) weiter.

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